Rechtsprechung
   BSG, 13.01.2003 - B 1 KR 9/02 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15685
BSG, 13.01.2003 - B 1 KR 9/02 B (https://dejure.org/2003,15685)
BSG, Entscheidung vom 13.01.2003 - B 1 KR 9/02 B (https://dejure.org/2003,15685)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - B 1 KR 9/02 B (https://dejure.org/2003,15685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine laserinduzierte interstitielle Thermotherapie - Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassen der Revison wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Ambulante Behandlung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3 § 135 Abs. 1
    Erstattung selbstbeschaffter Leistungen, Erlaubnisvorbehalt für außervertragliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 13.01.2003 - B 1 KR 9/02 B
    Schon in der Leitentscheidung vom 16. September 1997 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) und in allen nachfolgenden Entscheidungen zu diesem Themenkomplex (vgl etwa Urteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14) ist deshalb die Geltung des § 135 Abs. 1 SGB V für außervertragliche Leistungen vom Senat ausdrücklich hervorgehoben worden.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 13.01.2003 - B 1 KR 9/02 B
    Schon in der Leitentscheidung vom 16. September 1997 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) und in allen nachfolgenden Entscheidungen zu diesem Themenkomplex (vgl etwa Urteil vom 28. März 2000 - BSGE 86, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14) ist deshalb die Geltung des § 135 Abs. 1 SGB V für außervertragliche Leistungen vom Senat ausdrücklich hervorgehoben worden.
  • SG Oldenburg, 26.01.2005 - S 61 KR 35/03
    Der Kläger kann vielmehr im Rahmen des § 13 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. SGB V nur eine Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung verlangen, wenn diese Leistung von der Beklagten auch als Sachleistung hätte erbracht werden können (vgl. zuletzt u.a. BSG, Beschl. v. 13.1.2003 - B 1 KR 9/02 B - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht